Stadtportrait

Wappenkunde

Die Wappen der Stadt Pfungstadt 

Die früheste Überlieferung Pfungstädter Wappen setzt in Form von Siegelabdrücken um 1550 ein. Zur Beurkundung amtlicher Vorgänge wurden kommunale Siegel vielfach mit Wappenbildern versehen, die aus früheren Kennzeichen entwickelt wurden. Die Deutung ist nicht immer einfach, da die ursprünglichen Orts- oder Personenzeichen, die sogenannten Hausmarken, vielfach nicht mehr erhalten sind.

Ortszeichen oder Hausmarken dienten zur Kennzeichnung von Grenzen oder persönlichem Besitz und wurden in Stein oder Holz gehauen, gebrannt oder geritzt. Bei der Gestaltung der Wappenbilder wurden sie oftmals stilisiert oder nachträglich umgedeutet, um ihnen einen tieferen Sinn zu geben. Dadurch wird die Interpretation erschwert und es kommt vielfach zu eher abwegigen Vermutungen über die Herkunft der Bilder.

Die heute in Hessen gebräuchlichen Wappen, die als kommunale Hoheitszeichen verwendet werden, sind nach dem Zweiten Weltkrieg amtlich genehmigt worden. Sie wurden nach Gutachten der Hessischen Staatsarchive vom Hessischen Innenministerium mit Erlass und Urkunden den Wappenführern verliehen. Für die Stadtteile Pfungstadts, also für Eschollbrücken, Hahn und Eich, haben die Wappen seit der Eingliederung in die Stadt Pfungstadt nur noch symbolische Bedeutung.



Wappen Pfungstadt

Quer geteilt, oben auf goldenem Grund ein roter Löwe mit blauer Zunge und blauen Krallen, unten drei silberne Hufeisen auf blauem Grund (2:1).

Das älteste Gerichtssiegel Pfungstadts befindet sich als Abdruck im Hessischen Staatsarchiv Darmstadt und stammt aus dem Jahre 1588. Es ähnelt in Inhalt und Form sehr dem Darmstädter Stadtsiegel von 1548.

Im Siegelbild ist ein Schild in spätgotischer Tartschenform zu erkennen, das an der heraldisch rechten oberen Ecke mit einer Ausbuchtung, der sogenannten Speerruhe, versehen ist. In der Mitte ist der Schild durch einen Balken geteilt – in späterer Zeit, am Ende des 19. Jahrhunderts, ist der Balken mit einer Kugel belegt –, oben der wachsende hessische Löwe, unten die drei Hufeisen.

Diese Zweiteilung ist typisch für die zur Landgrafschaft Hessen gehörigen Gemeinden. Sie dokumentiert einerseits ihre Zugehörigkeit zu dem Territorialstaat, andererseits auch ihre Eigenständigkeit durch das für die jeweilige Ortschaft geltende Symbol. Für die Erklärung der Hufeisen im Pfungstädter Wappen wurden im Laufe der Zeit viele Hypothesen aufgestellt, z.B. sollen sie die Verbreitung des Schmiedehandwerks dokumentieren oder auf die große Anzahl von Pferden im Ort verweisen. Vielleicht handelt es sich aber nur um eine Umdeutung von Ortszeichen, die nicht mehr erhalten sind.

Das Hufeisen, allgemein als Glückssymbol gebräuchlich, findet sich auch in anderen Ortswappen der näheren Umgebung wieder: so führen u.a. auch Biebesheim, Griesheim, Jugenheim, Messel, Mörfelden und Roßdorf ein Hufeisen in ihrem Wappen. Allerdings sind auf all diesen Wappenbildern einzelne Hufeisen verwendet worden, die Verdreifachung des Symbols im Pfungstädter Wappen könnte dazu gedient haben, Pfungstadts besondere Stellung als Zentort herauszustellen.



Wappen Eschollbrücken

In Blau ein goldener, mit einem roten Halseisen belegter Kleinschild, darunter drei silberne Rauten

Das erste Gerichtssiegel von Eschollbrücken liegt aus dem Jahre 1581 vor. Das darin abgebildete Zeichen ist schwer zu deuten. Im Hessischen Wappenbuch wird es als Ringflasche bezeichnet, die Annahme, dass es sich um die Darstellung einer Pfanne handelt, wurde verworfen.

Nach eingehender Beschäftigung mit dem Eschollbrücker Wappen äußerte das Hessische Staatsarchiv Darmstadt 1960 die Vermutung, dass es sich „bei dem dargestellten Gegenstand eher um ein Symbol der Gerichtshoheit handeln könnte“. Man dachte dabei an ein Halseisen, dessen einer Ring um den Hals des Delinquenten gelegt, der andere Ring zum Festschließen benötigt wurde.

Ältere Hausmarken oder Ortszeichen Eschollbrückens, die Eingang in das Siegelbild gefunden haben, sind nicht belegt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sie - ein durchaus üblicher Vorgang - bei der Gestaltung des Siegels eine gewisse Rolle gespielt haben. Herr Dr. Lehning, Vorsitzender des Vereins für Heimatgeschichte Eschollbrücken/Eich, vermutet, dass es sich um zwei miteinander verbunden Kreise handelt. Sie stehen, seiner Meinung nach, für die Verbindung zwischen der Burg der Herren von Eschollbrücken und eines in ihrem Besitz befindlichen Landgutes mit Namen „dir Chirwilre“ (Kirchweiler), das teilweise an die Burg grenzte.

Die Verbindung des alten Zeichens von Eschollbrücken mit den Rauten der Herren von Wallbrunn, die im 15. und 16. Jahrhundert die Gerichtshoheit in Eschollbrücken innehatten, wurde 1960 auf Vorschlag des Darmstädter Staatsarchivs vorgenommen. Das ursprüngliche Wappenbild wurde in einem Kleinschild beibehalten.



Wappen Eich

In Silber eine grüne Eiche mit goldenen Eicheln auf grünem Boden

Das Eicher Wappen erscheint erst zu Beginn des 19. Jahrhundert anlässlich einer kurzen Periode der Selbstständigkeit (1814 - 1821) auf den Siegeln der Gemeinde.

Es ist das jüngste der hier besprochenen Wappen und die Deutung entfällt, da es sich hier um ein sogenanntes redendes Wappen handelt.



Wappen Hahn

In Gold ein auf einem Bogen stehendes breitendiges rotes Kreuz

Das Wappen- bzw. Siegelbild Hahns ist erstmals aus dem Jahre 1623 überliefert, es ist aber anzunehmen, dass es sich, wie bei den anderen Gerichtssiegeln auch, um einen Neuschnitt eines schon vorher in Gebrauch befindlichen Siegelstempels handelt.

Im frühen 19. Jahrhundert war aus dem Bogen ein Halbmond geworden. 

Die Farbgebung des Hahner Wappens richtete sich nach den Farben des Wappens der Herren von Frankenstein, die 1484 Lehnsherren von Hahn waren und in ihrem Wappen ein rotes Wolfseisen in Gold führten.

In einem Gutachten des Hessischen Staatsarchivs Darmstadt von 1963, dass der Genehmigung zur Führung eines Ortswappens voranging, wird das Wappenbild als ein altes Gemarkungszeichen gedeutet, „bei dessen Entstehung die religiös bewegte Vorstellungswelt des 17. Jahrhunderts mitgesprochen haben dürfte.“