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Bebauungspläne
Der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) ist aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) zu entwickeln und wird nur für einen Teilbereich der Stadt aufgestellt. Durch einen Bebauungsplan wird die rechtliche Voraussetzung zur Entwicklung eines neuen Baugebiets oder zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung eines älteren Teils der Stadt geschaffen. Festsetzungsinhalte eines Bebauungsplans können zum Beispiel die Art des Gebiets (Wohngebiet, Gewerbegebiet etc.) sein aber auch die Dichte und Art der Bebauung der Grundstücke.
Alle abgeschlossenen Bebauungspläne und deren Änderungen können Sie im Bürger GIS des Landkreises Darmstadt-Dieburg einsehen. Auf der Homepage des Landkreises finden Sie eine Videoanleitung für die Verwendung des Bürger GIS.
Das Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen ist im Baugesetzbuch (§§ 8 ff. BauGB) geregelt.
Die Stadtplanung bearbeitet die notwendigen Verfahrensschritte und Beteiligungen der Öffentlichkeit. Sie werden mit dem Bekanntmachungsorgan der Stadt Pfungstadt "Darmstädter Echo" und auf der Homepage unter Bekanntmachungen veröffentlicht.
Laufende Verfahren können im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen in dem unter bekannt gemachten Zeitraum eingesehen werden. Im Auslegungszeitraum können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Anstelle der Äußerung zur Niederschrift können auch elektronische Stellungnahmen via E-Mail an die obenstehende E-Mailadresse gerichtet werden.
Nach der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Beachten Sie bitte die öffentlichen Bekanntmachung im Bekanntmachungsorgan der Stadt Pfungstadt "Pfungstädter/Eberstädter Woche". Diese sind maßgebend.
Falls Sie Erläuterungen zum Entwurf der Flächennutzungsplanänderung oder dem Bebauungsplanentwurf wünschen, empfehlen wir eine Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin oder dem Sachbearbeiter.