Abfall: Sperrmüll

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An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Einsammlung von Sperrmüll sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden und die Kreisfreien Städte. Diese haben die Sammlung von Sperrmüll je nach den örtlichen Gegebenheiten mit den Landkreisen für ihr Gebiet geordnet. Dies kann durch feste Sammeltermine, Abholung auf Anforderung oder Annahmemöglichkeiten an zentralen Stellen erfolgen. Nähere Auskünfte erteilt die jeweilige Gemeinde oder Stadt.

Spezielle Hinweise für - Stadt Pfungstadt

Zuständig für die Sperrmüllbeseitigung und die Vereinbarung der Abfuhrtermine ist der Zweckverband Abfallwirtschaft (ZAW).

ZAW Sperrmülltermin, Tel.: 06159 9160600