Zweitwohnung / Nebenwohnung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Voraussetzungen
Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bestätigung des Wohnungsgebers
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Rechtsgrundlage
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau AbtAbteilungsleiterin
- Frau Eifert
- Frau Jung
- Frau Link
- Frau Solmaz
- Frau Steiner