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Öffentliche Versammlung: anmelden
Leistungsbeschreibung
Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten will, muss diese grundsätzlich spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe (= Einladung von Teilnehmern oder Aufruf mit unterschiedlichen Medien) anmelden.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Die Anmeldung ist an keine Form gebunden, muss aber bestimmte Informationen wie
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Name und Anschrift des Veranstalters / der Veranstalterin (Privatperson oder Organisation),
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Name, Anschrift, Telefon und Fax des Versammlungsleiters / Versammlungsleiterin,
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Art, Gegenstand und Ablauf der Versammlung,
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Datum, Zeit und Ort der Versammlung, bei Aufzügen die beabsichtigte Aufzugsstrecke,
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Zahl der Ordner,
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voraussichtliche Teilnehmerzahl und
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vorgesehene Hilfsmittel (Lautsprecher, Transparente etc.)
beinhalten.
Bei Erforderlichkeit werden im Vorfeld mit dem Veranstalter / der Veranstalterin Kooperationsgespräche über den Ablauf und die Durchführung der Versammlung geführt.
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Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herr Adestellv. Amtsleitung
- Herr Brückheimer
- Herr Spiller