Neues aus dem Rathaus

Radfahren entgegen der Fahrtrichtung in Einbahnstraßen nicht immer zulässig


Im Stadtkern wurde dies beispielsweise in der Seiler-, Wald-, Zieglerstraße oder Pfarrgasse eingerichtet. Neue Regelungen in der StVO fordern jedoch als Voraussetzung zwingend eine Fahrbahnbreite von 3 Metern – die hier jedoch nicht an jeder Stelle eingehalten wird. Durch die neue Rechtslage ist die Straßenverkehrsbehörde in Pfungstadt aufgefordert diese Freigaben für Radfahrer zu demontieren.

Sobald wie möglich wird dies durch den Betriebshof der Stadt Pfungstadt umgesetzt.