Neues aus dem Rathaus

Radfahren entgegen der Fahrtrichtung in Einbahnstraßen


Um insbesondere in der 2009 umgebauten Zieglerstraße, die zu den Hauptverkehrszeiten einen überwiegenden Anteil an radfahrenden Schülern aufweist, eine sichere und rechtskonforme Lösung zu finden, waren die Behörden in der vergangenen Woche erneut vor Ort. Teilnehmende des Gremiums waren die Polizeidirektion Darmstadt-Dieburg, die Polizeistation Pfungstadt sowie die Stadtverwaltung, als örtliche Verkehrsbehörde. Geprüft wurde auch, ob die Voraussetzungen für die Einrichtung einer Fahrradstraße erfüllt werden.

Die Mindestbreite einer Fahrradstraße beträgt 3,50 m, wenn Pkw-Verkehr zugelassen ist. Ohne Pkw-Verkehr beträgt die Mindestbreite 3,00 m. Ergänzend kommt ein Sicherheitstrennstreifen von 0,5 m zu den Längsparkständen hinzu.

Dies würde für die Zieglerstraße bedeuten, dass für die Anlage einer Fahrradstraße eine Fahrbahnbreite von mindestens 4,00 m erforderlich wäre. Da diese Breite deutlich nicht erreicht wird, ist die Einrichtung einer Fahrradstraße hier nicht möglich.

Es wird daher zurzeit keine Möglichkeit gesehen, den Radfahrenden ein sicheres Fahren entgegen der Fahrtrichtung anzubieten.

Wir bitten dafür um Ihr Verständnis.
Ihre Stadtverwaltung