Neues aus dem Rathaus

Übergesetzliche Forderungen zum Lärmschutz beschlossen

ICE-Neubaustrecke Frankfurt-Mannheim

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 15.04. und 10.06. folgende Forderungen beschlossen:  

1. Auf dem Gemarkungsgebiet der Stadt Pfungstadt entlang der Main-Neckar-Bahn und der in direkter Nähe befindlichen Bundesautobahn A5 soll der Lärmschutz insgesamt so hergestellt werden, dass für die angrenzende Wohnbebauung und die vorhandenen Bebauungspläne der gesetzliche Lärmschutz erreicht wird.

2. Die Stadt Pfungstadt fordert für den unter Punkt 1 genannten Bereich, zwischen Bundesautobahn A5, Main-Neckar-Bahn sowie der Wohnbebauung, zur Stärkung des vorhandenen Waldgebietes die Aufnahme in das ökologische Ausgleichsprogramm der Deutschen Bahn.

3. Sicherstellung des Lärmschutzes entlang der NBS Frankfurt –Mannheim und der ausgebauten A67 auf dem Streckenabschnitt PFA

3.2 
a. Die Stadt Pfungstadt fordert die DB InfraGO AG als Planungsträger der Neubaustrecke auf, im Rahmen der Parlamentarischen Befassung die Grundsatzproblematik vor dem Deutschen Bundestag vorzutragen, dass bei dem von der DB InfraGO AG vorgelegten Planungsstand für den Lärmschutz (Autobahnausbau und Schienenstrecke) die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Lärmschutzgrenzen summarisch (mit einer maximalen, summierten Gesamtlärmgrenze für Autobahn und Bahnstrecke von 49 Dezibel dB(A)) einerseits abgebildet werden, allerdings andererseits bei getrennten Planfeststellungsverfahren und ggf. nicht sichergestellter gemeinsamer Baudurchführung diese summarischen Lärmwerte nicht mehr erreicht werden können. Die Stadt Pfungstadt fordert die Verantwortlichen des Bundes dazu auf sicherzustellen bzw. die erforderlichen Mittel bereitzustellen, dass bei Planung und Bau durch das jeweils betroffene Infrastrukturunternehmen (DBInfraGo und Autobahn GmbH) die summarischen Lärmwerte (mit einer maximalen, summierten Gesamtlärmgrenze von 49 dB(A)) nicht überschritten werden und in jedem Fall der zukünftige volle Lärmschutz herzustellen ist. In Summe kann dies bedeuten, dass beide Verkehrsträger unter den angegebenen Lärmgrenzwerten von 49 dB(A) liegen müssen.

b. Um den o.g. Lärmschutz sicherzustellen, fordert die Stadt Pfungstadt einen ggf. übergesetzlichen Lärmschutz mit einer beidseitigen durchgängigen Lärmschutzwand von sechs Metern, aber mindestens in angemessener Höhe, auf der gesamten Länge des PFA 3.2.

c. Die Stadt Pfungstadt fordert die Einhaltung der gesetzlichen Lärmschutzgrenzen im gesamten Stadtgebiet. Insbesondere die Einhaltung der Lärmgrenzwerte in der Straße „Am Falltor“ sowie der „Hahnmühle“ und der „Alten Ziegelei“ sind ggf. durch übergesetzliche Maßnahmen sicherzustellen.

Diese Forderungen übermittelt die Stadt an den Landkreis, die Deutsche Bahn sowie die Abgeordneten der Region. Der Landkreis bündelt und übermittelt diese an die relevanten Träger, zur Bewertung. Das Ergebnis dieser Bewertung übergibt die Deutsche Bahn im Anschluss an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) zur Einleitung der Parlamentarischen Befassung.

Weitere Informationen/Links:

Städtischer Beschluss zur parlamentarischen Befassung vom 15.04.2024

Städtische Beschlussvorlage

Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, vom 10.06.2024

Neubaustrecke Frankfurt-Mannheim: https://www.frankfurt-mannheim.de/home.html