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Hessentag 2023
Hinweis zum kostenfreien Parken für Anwohner
Dies kann beispielsweise passieren, wenn die Parkberechtigung nicht gut sichtbar im Fahrzeug auslag.
Grundsätzlich kann jeder Betroffene dieser privatrechtlichen Forderung selbst und zeitnah widersprechen, damit diese gelöscht werden kann. Das Unternehmen führt dann einen Abgleich mit den ausgestellten Ausnahmegenehmigungen durch.
Es gibt weiterhin die Möglichkeit sich beim Amt für Bürger und Ordnung unter Angabe des Fahrzeugkennzeichens zu melden.
Bitte nutzen Sie hierfür bevorzugt die folgende E-Mail-Adresse: buerger-ordnung@pfungstadt.de.