Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege
Fund Asiatische Tigermücke in Eschollbrücken - weiteres Vorgehen
Die Asiatische Tigermücke ist als potenzielle Überträgerin von Krankheiten und als Gesundheitsschädling gemäß § 2 Nr. 12 des Infektionsschutzgesetzes bekannt. Wir bitten Sie daher, besonders aufmerksam zu sein und Maßnahmen zur Vermeidung von Mückenstichen zu ergreifen.
Um das Vorkommen und gegebenenfalls die Populationsdichte der Asiatischen Tigermücke in der Umgebungzu überprüfen, plant das zuständige Dezernat des HLfGP in Kürze die Aufstellung von Fallen.
Diese Maßnahme dient der frühzeitigen Erkennung der Populationsdichte dieser Vektorart.