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Amt für Bürger und Ordnung
Beschränkungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts
Feldstraße
Die Feldstraße gilt im Sinne der StVO als Hauptverbindung und ist Teil des Liniennetzes im öffentlichen Personennahverkehr. Auf Strecken dieser Art kann nur in Ausnahmefällen die Beschränkung der Geschwindigkeit reduziert werden. Zwischen Zieglerstraße und Mainstraße kann dies nun aufgrund des unmittelbaren Zuganges zur Friedrich-Ebert-Schule angeordnet werden. Es handelt sich dabei um eine präventive Maßnahme, ein Unfallgeschehen liegt in der polizeilichen Statistik nicht vor. Integriert in die Tempo-30-Strecke wurde der vorhandene Zebrastreifen auf Höhe der Zieglerstraße.
Gradignanstraße
Die Gradignanstraße liegt im Gewerbegebiet Nord-West und ist aufgrund dieser Lage grundsätzlich nicht mit einer Geschwindigkeitsreduzierung zu versehen. Genauso wie bei Schulen sieht der Gesetzgeber jedoch auch bei Kindertagesstätten die Möglichkeit einer Ausnahme vor. Zwischen Retford- und Mainstraße gibt es einen unmittelbaren Zugang zur neu erbauten KITA Mühlenzauber, was eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h ermöglicht.
Eberstädter Straße
Die Eberstädter Straße gilt ebenfalls als Hauptverbindung im Sinne der StVO, ist Ortsdurchfahrt und Teil des Liniennetzes im öffentlichen Personennahverkehr. Zwischen Mühl- und Waldstraße hat die polizeiliche Statistik nun eine erhebliche Menge von Bagatellunfällen registriert. Im Rahmen der Prüfung der Fälle durch die Fachbehörden wurde das in der Mehrheit auf unachtsames Verhalten verbunden mit der relativ geringen Fahrbahnbreite und beidseitigem Parken zurückgeführt. Als adäquate Maßnahme wird daher ebenfalls eine Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h angeordnet.
Die Verkehrsteilnehmer werden um entsprechende Sorgfalt und Beachtung der neuen Regelungen gebeten.
Mit der Ausführung ist etwa bis zur Jahresmitte 2024 zu rechnen.