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Wahlbekanntmachung
Wahl der/des Inklusionsbeauftragten (w/d/m) für die Amtsperiode 2024 bis 2028
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pfungstadt hat in Ihrer Sitzung vom 4.12.2023 die Satzung für die Bestellung und die Aufgaben des Inklusionsbeauftragten beschlossen.
Gem. § 1 dieser Satzung wird der Inklusionsbeauftragte (w/d/m) von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pfungstadt aufgrund von Wahlvorschlägen gewählt.
Die Wahlvorschläge werden aufgrund öffentlicher Ausschreibung eingereicht.
Der Inklusionsbeauftragte sollte direkt oder indirekt Betroffener und sachkundig sein.
Es kann nur bestellt werden, wer seinen ständigen Wohnsitz in Pfungstadt hat.
Er darf nicht Mitglied eines Ortsbeirates, des Ausländerbeirates, der Stadtverordnetenversammlung oder des Magistrats sein.
Der Inklusionsbeauftragte befasst sich insbesondere mit folgenden Aufgaben:
- Hinwirken darauf, dass in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderung geschaffen werden.
- Beratung beim barrierefreien Bauen und Wohnen unter Beachtung der hierbei zu berücksichtigenden Vorgaben für öffentliche Gebäude sowie für den privaten Bereich.
- Unterstützung und Beratung zur Situation Kinder und Jugendlicher mit Behinderungen in Kindertagesstätten und Schulen.
- Einbringen der Interessen von Menschen mit Behinderung in Verkehrsangelegenheiten, insbesondere im Bereich der Verkehrsplanung und des ÖPNV.
- Teilhabe von Menschen mit Behinderung an Kultur-, Sport- und Freizeitangeboten.
- Abbau von Kommunikationsbarrieren von und zu Menschen mit Behinderungen.
- Zusammenarbeit und Informationsaustausch mit Vereinen und Verbänden sowie mit ambulanten Hilfsorganisationen (z.B. Sozialstation…).
- Vermittlung von Ansprechpartnern bei Beratungsbedarf.
- Abhalten einer regelmäßigen Sprechstunde zu Fragen von Inklusion und Teilhabe.
- Vertrauliche Entgegennahme und Bearbeitung von Anliegen und Beschwerden persönlicher Natur.
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in Abstimmung mit der Pressestelle der Stadtverwaltung.
- Abgabe eines jährlichen schriftlichen oder mündlichen Tätigkeitsberichts an die Stadtverordnetenversammlung mit Einschätzung zur Lage der Menschen mit Behinderung in Pfungstadt.
Der Inklusionsbeauftragte soll die für die Aufgabe notwendige Sach- und Fachkunde pflegen und auf einem aktuellen Stand halten, z.B. durch Teilnahme an Fortbildungen.
Interessenten bewerben sich bis zum 15. August 2024 beim Magistrat der Stadt Pfungstadt – Hauptamt/Gremiendienst, Tel.: 06157 988-1109 / E-Mail: Gremien@pfungstadt.de.