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Amtliche Bekanntmachung
Steuersatzung 2024
§ 1
Die Steuerhebesätze werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 670 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 670 v.H.
2. Gewerbesteuer 400 v.H.
§ 2
Diese Steuersatzung tritt am 01.01.2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Steuersatzung vom 01.01.2018 außer Kraft.
Pfungstadt, den 13.06.2024
Der Magistrat der Stadt Pfungstadt
gez.
Patrick Koch
Bürgermeister