amtliche bekanntmachung
B3 Neubau einer Raddirektverbindung zwischen Bickenbach und Pfungstadt (Knotenpunkt B3/B426)
Im Zuge der Kartierungsarbeiten zur Durchführung der o.g. Baumaßnahmen – Erhebung der Planungsgrundlagen – ist es notwendig, dass Bedienstete von Hessen Mobil – Straßen – und Verkehrsmanagement oder von Hessen Mobil beauftragte Firmen oder Personen zur Durchführung von Vorarbeiten verschiedene Grundstücke betreten.
Diese Vorarbeiten, in Form von faunistischen, floristischen und vermessungskundlichen Erhebungen sollen in der Zeit vom 17. Februar 2025 bis 31. Dezember 2025 durchgeführt werden. Im Zuge dessen werden zum Teil temporäre Untersuchungsgegenstände verwendet, die ohne Beschädigung am Grundstück angebracht und wieder entfernt werden können. Diese können beispielsweise Horchboxen, verschiedene Nistkästen, Lebendfallen sowie künstliche Verstecke umfassen. Hierbei kommen keine Tiere zu Schaden.
Die vorgesehenen Vorarbeiten erstrecken sich auf Grundstücke in der Gemarkung Pfungstadt, Seeheim (Seeheim-Jugenheim) und Bickenbach. Die in der Gemarkung Pfungstadt betroffenen Grundstücke befinden sich auf der beigefügten Übersichtskarte innerhalb der dargestellten Umgrenzungen. Eingefriedete Grundstücke werden nur nach vorheriger Kontaktaufnahme mit den Grundstücksberechtigten betreten.
Da der (Aus-) Bau von Straßen sowie von Rad- und Gehwegen im Interesse der Allgemeinheit liegt, hat das hessische Straßengesetz (HStrG) die Grundstücksberechtigten verpflichtet, die angesprochenen Vorarbeiten zu dulden (§ 32 b HStrG).
Durch die vorgenannten Vorarbeiten ist nicht zu erwarten, dass einem Grundstückseigentümer oder sonstigem Nutzungsberechtigten unmittelbare Vermögensnachteile entstehen. Sollte dies wider Erwarten der Fall sein, so wird der Träger der Straßenbaulast eine angemessene Entschädigung in Geld leisten.
Kommt eine Einigung über die Geldentschädigung nicht zustande, setzt das Regierungspräsidium Darmstadt auf Antrag von Hessen Mobil oder des Grundstücksberechtigten die Entschädigung fest.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die vorstehende Duldungsanordnung kann innerhalb eines Monats nach erfolgter ortsüblicher Bekanntmachung Widerspruch bei Hessen Mobil, Straßen – und Verkehrsmanagement, AST Darmstadt, Groß-Gerauer-Weg 4, 64295 Darmstadt schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden.
Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sind anzugeben.
Darmstadt, den 11.02.2025
Hessen Mobil
Straßen- und Verkehrsmanagement
Im Auftrag
gez.
A. Bergen
(Fachdezernent PB15.5)
Anlage: Übersichtskarte 1:12.000