Neues aus dem Rathaus

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „An der Römerstraße 1-3“ in der Gemarkung Pfungstadt


Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss der Stadt Pfungstadt hat in seiner Sitzung am 21.01.2021 zur Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB sowie zur Schaffung der erforderlichen bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „An der Römerstraße 1-3“ im Verfahren gemäß § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren) beschlossen.

Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 2.534 m² und beinhaltet die Grundstücke mit der Katasterbezeichnung Gemarkung Pfungstadt, Flur 9, Nrn. 6/5 sowie 46/3 (teilweise). Die räumliche Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der beigefügten Plandarstellung zu entnehmen; die Plandarstellung wird hiermit Bestandteil dieser Bekanntmachung.

Aufgrund der gegebenen Anwendungsvoraussetzungen soll das vorliegende Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) durchgeführt werden.

Zugleich wird bekannt gemacht, dass der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss der Stadt Pfungstadt in seiner Sitzung am 25.02.2021 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „An der Römerstraße 1-3“, bestehend aus dem Rechtsplan, dem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie den zugehörigen Grundrissen und Schnitten, dem Textteil zum Bebauungsplan und der Begründung, als Entwurf zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr.  2 BauGB sowie der förmlichen Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäߧ 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr.  3 beschlossen hat.

Es wird hiermit bekannt gegeben, dass der Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „An der Römerstraße 1-3“ mit all seinen o.g. Planbestandteilen in der Zeit vom

12.04.2021 bis einschließlich 12.05.2021

auf der offiziellen Internetseite der Stadt Pfungstadt unter https://www.pfungstadt.de/bekanntmachungen und über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de/aktuelles/zentrales-internetportal-f%C3%BCr-die-bauleitplanung) eingesehen werden kann sowie

bei der Stadt Pfungstadt,

Kirchstraße 12 - 14, im Foyer (Erdgeschoss) des Stadthauses

64319 Pfungstadt

während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt wird.

Die Dienststunden der Stadtverwaltung sind:

Montag, Dienstag:      7.30 Uhr bis 12.30 Uhr

Mittwoch:                     geschlossen

Donnerstag:                 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr, 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag:                          7.30 Uhr bis 12.30 Uhr

 

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die öffentliche Auslegung der vorgenannten Flächennutzungsplanänderung aus aktuellem Anlass in der Zeit der Corona-Pandemie unter Einhaltung der jeweils geltenden Abstands- und Hygieneregelungen sowie Erfassung der Kontaktdaten im Foyer des Stadthauses der Stadt Pfungstadt stattfindet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass im Stadthaus der Stadt Pfungstadt eine Mundschutz-Pflicht gilt und, dass das Stadthaus nach Einsichtnahme der Entwurfsunterlagen wieder verlassen werden muss. Das Stadthaus ist für den allgemeinen Publikumsverkehr bis auf Weiteres nur eingeschränkt während der zuvor genannten (regulären) Dienststunden zugänglich. Daher ist der öffentliche Zugang in das Foyer des Stadthauses durch die Sprechanlage am Haupteingang des Stadthauses sichergestellt. Es wird gebeten, sich über die Sprechanlage anzumelden, so dass der Zugang in das Foyer (im Erdgeschoss) ermöglicht werden kann.

Eine Erläuterung der Entwurfsunterlagen kann nach telefonischer Terminvereinbarung während der o.g. regulären Dienststunden (s. untenstehende Telefonnummer) oder nach Terminvereinbarung über Telefon- oder Videoübertragung erfolgen.

Sollten Sie mit Blick auf die aktuelle Corona-Pandemie zu einer besonders zu schützenden Personengruppe mit einem höheren Risiko für einem schweren Krankheitsverlauf gehören oder unter häuslicher Quarantäne stehen und über keinen Internet-Zugang verfügen, wenden Sie sich bitte für eine individuelle und situationsbedingte Unterstützung bei der Einsichtnahme telefonisch an das Bauamt der Stadt Pfungstadt (s. untenstehende Telefonnummer).

Es wird hiermit bekannt gemacht, dass sich die Öffentlichkeit im Rahmen der vorgenannten öffentlichen Auslegung über die Planung informieren kann. Eine Äußerung der Öffentlichkeit zur Planung ist innerhalb des oben genannten Auslegungszeitraumes schriftlich oder zur Niederschrift nach Terminvereinbarung bei der Stadt Pfungstadt, Kirchstraße 12 - 14 in 64319 Pfungstadt möglich. Es wird darauf hingewiesen, dass anstelle der Äußerung zur Niederschrift, elektronische Stellungnahmen auch via E-Mail an die untenstehende E-Mailadresse gerichtet werden können.

Ferner können telefonisch Anfragen gestellt und Anregungen sowie Stellungnahmen fernmündlich zu Protokoll oder schriftlich via E-Mail abgegeben werden unter folgenden Kontaktadressen:

Telefon:           06157 - 988 1186

                          06157 - 988 1170

E-Mail:            Yanik.Pschorn@pfungstadt.de

                        Johanna.Tator@pfungstadt.de

Die Öffentlichkeit wird durch diese öffentliche Auslegung der Entwurfsplanung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beteiligt. Es wird ferner gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 BauGB darauf hingewiesen, dass die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „An der Römerstraße 1-3“ als ein Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs.4 BauGB aufgestellt wird. Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung nach § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 6 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben wurden, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. ausdrücklich zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.

Die Stadt Pfungstadt hat die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB auf das Planungsbüro InfraPro Ingenieur GmbH & Co. KG in Lorsch übertragen. Das Büro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.



Pfungstadt, den 03.04.2021

Für den Magistrat der
Stadt Pfungstadt
Patrick Koch, Bürgermeister