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Amtliche bekanntmachung der stadt pfungstadt
Planfeststellungsverfahren nach §§ 43 ff. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Bekanntmachung
Planfeststellungsverfahren nach §§ 43 ff. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) i. V. m. §§ 72 ff. Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) und §§ 1 ff. Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) für die geplante Zu- und Umbeseilung der bestehenden 110 kV Leitung Bl. 0112 Darmstadt-Heppenheim zwi-schen der Umspannanlage (UA) Darmstadt und der UA Pfungstadt auf dem Gebiet der kreisfreien Stadt Darmstadt und der Stadt Pfungstadt, Landkreis Darmstadt Dieburg;
Die Westnetz GmbH plant im Rahmen der Erhöhung der Strom-Übertragungsleistung im Raum Darmstadt, die Um- und Zubeseilung der bestehenden 110-kV-Freileitung Bl. 0112 Darmstadt-Heppenheim zwischen der UA Darmstadt und der UA Pfungstadt.
Dafür hat sie die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beim Regierungspräsidium Darmstadt bean-tragt.
Es sind insbesondere folgende Maßnahmen im Rahmen der Um- und Zubeseilung geplant:
• Umbeseilung:
Von der UA Darmstadt bis zum Punkt Stephan (Mast Nr. 18) werden die bestehenden Leiterseile durch hochtemperaturbeständige Leiterseile (HTLS-Leiterseile) ausgetauscht.
• Zubeseilung:
Vom Punkt Stephan (Mast Nr. 18) bis zur UA Pfungstadt ist die bestehende Freileitungsverbindung für den Betrieb mit bis zu vier 110-kV-Stromkreisen ausgelegt, wobei im Mastkopf ein Stromkreisplatz der-zeit noch frei ist. Dieser Stromkreisplatz soll mit den üblichen Standard-Leiterseilen belegt werden, die den bereits aufliegenden Leiterseilen entsprechen. Zukünftig sollen hier somit vier 110-kV-Systeme be-trieben werden, von denen jeweils zwei Systeme elektrisch miteinander verbunden sind (sog. Offenes Zweierbündel).
• Sonstiges:
Im Zusammenhang mit den Seilaustausch- und Zubeseilungsmaßnahmen müssen darüber hinaus zur Herstellung der erforderlichen Stromkreisverbindungen die Portalansprünge an der UA Pfungstadt sowie Leiterseilverknüpfungen am Punkt Stephan (Mast Nr. 17A und Nr. 18) geändert werden.
Die vorliegenden Planunterlagen enthalten im allgemeinen und technischen Teil insbesondere einen Erläuterungsbericht zum Vorhaben, Übersichts- und Lagepläne, eine Masttabelle und Mastschemata sowie ein anonymisiertes Rechtserwerbsverzeichnis. Zu den weiteren Planungsunterlagen gehören unter anderem ein Landschaftspflegerischer Begleitplan, eine Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung sowie ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag.
Zur Anhörung der Öffentlichkeit sind die zur Planfeststellung eingereichten Unterlagen in der Zeit vom 13. Juni 2022 bis 12. Juli 2022 auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt (https://rp-darmstadt.hessen.de – Rubrik: „Veröffentlichungen und Digitales Öffentliche BekanntmachungenEnergienetze“) veröffentlicht.
Ergänzend dazu liegen die Planunterlagen auch in der Zeit vom 13. Juni 2022 bis 12 Juli 2022 bei dem Magistrat der Stadt Pfungstadt, Kirchstraße 12-14, 64319, Pfungstadt, Erdgeschoss (Foyer) während der offiziellen Dienststunden (siehe unten) zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Aufgrund der derzeitigen eingeschränkten Zugangsmöglichkeiten zu den Stadthäusern der Stadt Pfungstadt können die Planunterlagen nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter der Telefonnummer 06157/988-1186 eingesehen werden.
Die Dienststunden der Stadtverwaltung sind:
Montag – Dienstag: von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr
und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr
1. Jede deren bzw. jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens 26. Juli 2022 (maßgeblich ist der Tag des Eingangs der Einwendung, nicht das Datum des Poststempels) beim Regierungspräsidium Darmstadt (Anhörungsbehörde), Dezernat III 33.1, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt (Postanschrift: Regierungspräsidium Darmstadt, 64278 Darmstadt) oder bei der Stadt Pfungstadt Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Für die Erklärung zur Niederschrift ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung bei der Stadt Pfungstadt unter der Telefonnummer 06157/988-1186 oder dem Regierungspräsidium Darmstadt unter der Telefonnummer 06151 – 124049 erforderlich.
Die Einwendung muss den Namen und die Anschrift der Einwenderin bzw. des Einwenders lesbar enthalten und den geltend gemachten Belang sowie das Maß der Beeinträchtigungen erkennen lassen und unterschrieben sein. E-Mails ohne qualifizierte elektronische Signatur erfüllen das Schriftformerfordernis nicht.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist sind für die Dauer des Verwaltungsverfahrens Einwendungen gegen den Plan ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 73 Abs. 4 Satz 3 HVwVfG i. V. m. § 7 Abs. 4 und § 1 Abs. 1 Nr.1 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes). Diese Rechtsfolge gilt auch für Stellungnahmen der Vereinigungen (§ 73 Absatz 4 Satz 5 HVwVfG).
Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben) ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreterin oder Vertreter der übrigen Unterzeichner zu benennen. Andernfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass Einwendungen auch dann erhoben werden müssen, wenn zuvor eine Beteiligung im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 25 Absatz 3 HVwVfG statt-gefunden hat.
2. Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 HVwVfG.
3. Nach Ablauf der Einwendungsfrist kann die Anhörungsbehörde von einer Erörterung der rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen absehen (§ 43a Nr. 3 EnWG). Sie kann statt eines Erörterungstermins eine Online-Konsultation durchführen oder diese mit Einverständnis der Beteiligten durch eine Telefon- oder Videokonferenz ersetzen, § 5 PlanSiG. Findet ein Erörterungstermin oder eine Online-Konsultation statt, werden diese ortsüblich bekannt gemacht werden. Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen die Vertreterin oder der Vertreter, von dem Termin bzw. der Online-Konsultation gesondert benachrichtigt (§ 17 HVwVfG). Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzu-nehmen, so können diese durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Der Erörterungstermin und die Online-Konsultation sind nicht öffentlich.
4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen und Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin, einer Online-Konsultation oder Telefon- oder Videokonferenz und durch Vertreterbestellung entstehenden Kosten werden nicht erstattet.
5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.
6. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach dem Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde (Regierungspräsidium Darmstadt) entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.
7. Mit Beginn der Veröffentlichung des Planes im Internet auf der oben genannten Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt treten die Beschränkungen des § 44 a EnWG (Veränderungssperre) in Kraft.
8. Das Regierungspräsidium Darmstadt hat mit Schreiben vom 10. Februar 2022 festgestellt, dass durch das im Betreff bezeichnete Vorhaben keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind, so dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist.
Regierungspräsidium Darmstadt
RPDA - Dez. III 33.1-78 a 07.02/1-2022 Im Auftrag
Pfungstadt, den 01.06.2022 gez. Patrick Koch (Bürgermeister)