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amtliche bekanntmachung
Planfeststellungsverfahren nach § 43 Energiewirtschaftsgesetz
Abschluss des Planfeststellungsverfahrens
Die nach § 74 Absatz 4 HVwVfG angeordnete Offenlage des Planfeststellungsbeschlusses des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 01. Juni 2022, Az.: III.33.1 – 78a 07.02/1-2022, für das o. a. Vorhaben wird nach § 3 Abs. 1, Satz 2 PlanSiG durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt. Zu diesem Zweck werden der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Pläne ab dem 04. Juli 2023 auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt (https://rp-darmstadt.hessen.de – Rubrik: „Veröffentlichungen und Digitales àÖffentliche BekanntmachungenàEnergienetze“) veröffentlicht.
Darüber hinaus wird die angeordnete Auslegung nach § 74 Absatz 4 HVwVfG als zusätzliches Informationsangebot erfolgen. Dazu wird der Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 01. Juni 2023, Az.: III.33.1 – 78a 07.02/1-2022
zusammen mit einer Ausfertigung der festgestellten Planunterlagen in der Zeit vom 04. Juli 2023 bis einschließlich 17. Juli 2023 in der Kirchstraße 12-14 in 64319 Pfungstadt (2.OG, Zi. 210) während der Dienststunden (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 7:30 – 12:30 Uhr und Donnerstag von 14:00 – 18:00 Uhr) zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegt. Es wird gebeten vorher telefonisch einen Termin, unter Tel: 06157/988-1186 oder -1170 zu vereinbaren.
Der Planfeststellungsbeschluss wurde der Vorhabenträgerin, den Verfahrensbeteiligten, über deren Einwendungen und Stellungnahmen entschieden worden ist mit Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 74 Absatz 4 Satz 3 HVwVfG).
Regierungspräsidium Darmstadt
III.33.1 – 78a 07.02/1-2022
gez. Patrick Koch, Bürgermeister