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Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Südlich der Brauerei“
hier:
Bekanntmachung über die Erteilung der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Feststellungsbeschluss zur teilbereichsbezogenen Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Südlich der Brauerei“ wurde am 12.07.2021 von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pfungstadt gefasst. Die o.g. teilbereichsbezogene Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes wurde am 17.11.2021 dem Regierungspräsidium Darmstadt gem. § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorgelegt.
Das Regierungspräsidium Darmstadt hat mit Bescheid vom 29.11.2021, Zeichen: RPDA - Dez. III 31.2-61 d 02.06/2-2021/3, die teilbereichsbezogene Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Südlich der Brauerei“ gemäß § 6 BauGB genehmigt. Gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wird die Erteilung der Genehmigung des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 29.11.2021 hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung wird die teilbereichsbezogene Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes rechtswirksam.
Die räumliche Abgrenzung des Geltungsbereiches der teilbereichsbezogenen Flächennutzungsplanänderung betrifft die Grundstücke mit der amtlichen Katasterbezeichnung Gemarkung Pfungstadt, Flur 7, Nrn. 168 teilweise (tw.); 169 tlw.; 170 tlw.; 171 tlw.; 172 tlw.; 173 tlw.; 174 tlw.; 175 tlw. sowie 176 tlw. und ist der untenstehenden beigefügten Plandarstellung zu entnehmen. Die Plandarstellung, ohne Maßstabsangabe, wird hiermit Bestandteil dieser Bekanntmachung.
Gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wird der Flächennutzungsplan mit Begründung und Anlagen (Schallimmissionsprognose, Geruchsgutachten, Geomagnetische Erkundung), der zusammenfassenden Erklärung sowie dem Umweltbericht mit Anhang (Bestandskarte mit Legende) ab sofort, während der allgemeinen Öffnungszeiten (Dienststunden) der Stadtverwaltung im Rathaus der Stadt Pfungstadt, Kirchstraße 12-14, 64319 Pfungstadt im Bauamt, Abteilung Bauen, Umwelt und Stadtplanung, Raum 210, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Die Dauer der Auslegung ist zeitlich nicht begrenzt.
Die Öffnungszeiten (Dienststunden) der Stadtverwaltung sind:
Montag, Dienstag: von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Donnerstag: von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag: von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Wir weisen darauf hin, dass aufgrund der Corona-Pandemie geänderte Öffnungszeiten möglich sind, die von den o.g. allgemeinen Öffnungszeiten abweichen können. In diesem Fall wird um vorzeitige telefonische Terminvereinbarung zur Einsichtnahme der Genehmigungsunterlagen gebeten. In diesem Fall können die Termine über Tel.: +49 (0) 6157/988-1186 zu den Dienststunden vereinbart werden.
Zusätzlich können die Unterlagen zur o.g. teilbereichsbezogenen Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes (bestehend aus den o.g. Bestandteilen) der Stadt Pfungstadt auf der offiziellen Internetseite der Stadt Pfungstadt unter https://www.pfungstadt.de/buergerservice/neues-aus-dem-rathaus/amtliche-bekanntmachungen/bauliches/
oder über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/fl%C3%A4chennutzungsplan eingesehen werden.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Pfungstadt geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Pfungstadt, den 07.01.2022
Für den Magistrat der Stadt Pfungstadt,
Patrick Koch (Bürgermeister)