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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Pfungstadt
Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit
In der vereinfachten Umlegung für das Gebiet
Gebiet: Jahnstraße
Gemarkung: Eschollbrücken
Flur: 1
wird nach § 83 BauGB bekannt gemacht, dass der Beschluss über die vereinfachte Umlegung vom 03.03.2022 unanfechtbar geworden ist.
Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.
Soweit in diesem Beschluss nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum an den ausgetauschten oder zugewiesenen Grundstücksteilen lastenfrei auf die neuen Eigentümer über.
Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich.
Sofern Grundstücksteile oder Grundstücke einem Grundstück zugeteilt werden, werden sie Bestandteil dieses Grundstücks. Die dinglichen Rechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugewiesenen Grundstücksteile (§ 83 Abs. 3 Baugesetzbuch).
Die Geldleistungen sind fällig.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei der Stadt Pfungstadt, Kirchstraße 12-14, 64319 Pfungstadt, schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.
Pfungstadt, den 24.06.2022
Für den Magistrat der Stadt Pfungstadt
Patrick Koch, Bürgermeister