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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Pfungstadt
Bauleitplanung der Stadt Pfungstadt - Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Nahversorger Süd“
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pfungstadt hat in ihrer Sitzung am 19.04.2021 den Aufstellungsbeschluss zu dem o.g. vorhabenbezogenen Bebauungsplan sowie zur teilbezogenen Änderung des Flächennutzungsplans gefasst. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Nahversorger Süd“ wurde in der Sitzung am 05.12.2023 im Entwurf zur Offenlage beschlossen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) endete mit Frist vom 17.06.2024 (einschließlich). Planziel ist die Ausweisung eines Sondergebietes Lebensmitteleinzelhandel und Wohnen (SOEH+ W) i.S. § 11 Abs. 2 und 3 BauNVO. Im Sondergebiet mit der Zweckbestimmung großflächiger Lebensmitteleinzelhandel und Wohnen ist ein Lebensmittelmarkt mit einem aus Nahrungs- und Genussmitteln bestehenden Hauptsortiment, Backshop und temporärer Außengastronomie mit einer Gesamtverkaufsfläche von maximal 1.970 m² inkl. Backshop, Wohnen sowie Büros und Dienstleistungen zulässig. Die Änderung des Flächennutzungsplans vollzieht das Planziel entsprechend nach.
Die Abgrenzung des Planbereichs ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen (Anlage 1).
Im weiteren Verlauf der Planungen und der laufenden Vertriebsverhandlungen, die auch flexible Nutzungsmöglichkeiten berücksichtigen – unter anderem auch eine mögliche Nutzung für sportliche und gesundheitliche Zwecke – wurde deutlich, dass die Höhenstaffelung für das Obergeschoss im Bereich des geplanten Sondergebiets im Norden (vgl. Teilbaugebiete 1-3) zu eng bemessen ist. Der Entwurf wird insofern wie folgt überarbeitet/ergänzt:
- Die festgesetzte Maximalhöhe in der als Sondergebiet (SO) Nr. 1-3 bezeichneten Flächen von 115 m üNHN bleibt unverändert. Die Anordnung der Teilbereiche 1-3 wird angepasst. Die innerhalb des Teilbereichs Nr. 2 zulässige Höhe wird von 109,5 m üNHN auf 113,5 m üNHN angehoben, während die Höhe des unmittelbar an den Außenbereich angrenzenden Teilbereichs 3 im Vergleich zur Entwurfsfassung reduziert wird.
- Die Festsetzung Ziffer A3 wird um den Zusatz ergänzt, dass im 1. Obergeschoss ein Rücksprung von der festgesetzten Baulinie auf einer Länge bis zu 11m zulässig ist.
Die geplanten Änderungen haben nur eine sehr geringe Außenwirkung und beeinträchtigen nicht die grundsätzlichen Planungsziele. Umweltplanerische oder artenschutzrechtliche Belange werden dadurch nicht berührt. Die Änderung und Ergänzung führt daher offensichtlich nicht zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen.
Der Öffentlichkeit sowie den betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange soll gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut die Möglichkeit gegeben werden, Stellung zu nehmen.
Dabei wird festgelegt, dass gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB Stellungnahmen ausschließlich zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung sowie die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen wird gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 an den Umfang der erforderlichen Änderungen angepasst und daher auf zwei Wochen verkürzt.
Der zweite Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung und Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Stadt umweltrelevanten Stellungnahmen und Informationen liegen in der Zeit von
Montag, den 21.10.2024, bis einschließlich Montag, den 04.11.2024
im Stadthaus I der Stadt Pfungstadt, Kirchstraße 12-14, 64319 Pfungstadt, 2. OG, Bauamt Zimmer 207, während folgender Dienststunden
- Montag, Dienstag von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr,
- Mittwoch geschlossen,
- Donnerstag von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und
- Freitag von 7:30 Uhr bis 12:30
nur nach Terminvereinbarung zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zu den Planungen schriftlich, textlich unter beteiligungsverfahren@plan-es.com oder im Stadthaus zur Niederschrift vorgebracht werden. Die Stellungnahmen werden nur im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und Abwägung innerhalb des Planverfahrens verwendet.
Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB werden der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet eingestellt. Sie können auf der Homepage der Stadt Pfungstadt unter https://www.pfungstadt.de/buergerservice/neues-aus-dem-rathaus/amtliche-bekanntmachungen/bauliches/ sowie unter dem Link https://bauleitplanung.hessen.de eingesehen und heruntergeladen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4 a Abs. 6 BauGB).
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4b BauGB das Büro PlanES, 35392 Gießen mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.
Pfungstadt, den 18.10.2024
Für den Magistrat der Stadt Pfungstadt
Patrick Koch
Bürgermeister