Neues aus dem Rathaus

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Pfungstadt

Bauleitplanung der Stadt Pfungstadt Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Pfungstadt Nordost“, 2. Änderung sowie teilbereichsbezogene Änderung des Flächennutzungsplanes im Geltungsbereich des o.g. Bebauungsplanes in der Gemarkung Pfungstadt


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pfungstadt hat in ihrer Sitzung am 04.07.2022 zur Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Pfungstadt Nordost“, 2. Änderung in der Gemarkung Pfungstadt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen (Aufstellungsbeschluss). Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

In gleicher Sitzung am 04.07.2022 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pfungstadt beschlossen, parallel ein Verfahren zur teilbereichsbezogenen Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Pfungstadt innerhalb des Geltungsbereiches des o.g. Bebauungsplanes einzuleiten (Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB). Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ebenfalls ortsüblich bekannt gemacht.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Pfungstadt Nordost“, 2. Änderung umfasst eine Fläche von rund 5,15 ha und beinhaltet die Grundstücke mit der amtlichen Katasterbezeichnung Gemarkung Pfungstadt, Flur 48, Nr. 7/1, 7/4, 7/5, 7/9 und 7/10. Hingegen betrifft der räumliche Geltungsbereich der teilbereichsbezogenen Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes nur das Flurstück Nr. 7/4 der Flur 48 in der Gemarkung Pfungstadt.

Die räumlichen Abgrenzungen der vorläufigen Geltungsbereiche zum Bebauungsplan sowie der teilbereichsbezogenen Änderung des Flächennutzungsplans innerhalb des Geltungsbereiches des o.g. Bebauungsplanes sind den beigefügten Plandarstellungen (ohne Maßstabsangabe) zu entnehmen; die Plandarstellungen werden hiermit Bestandteil dieser Bekanntmachung.

Zugleich wird bekannt gemacht, dass die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pfungstadt in ihrer Sitzung am 04.07.2022 den vorgelegten Vorentwurf zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Pfungstadt Nordost“, 2. Änderung in der Gemarkung Pfungstadt sowie den Vorentwurf zur teilbereichsbezogenen Änderung des rechtwirksamen Flächennutzungsplanes innerhalb des Geltungsbereiches des o.g. Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung zum Bebauungsplan mit separater Planzeichenerklärung und zum Flächennutzungsplan sowie dem Textteil zum Bebauungsplan und der dazu gehörigen gemeinsamen Begründung, als Vorentwurf zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen hat.

Es wird hiermit bekannt gegeben, dass der Vorentwurf zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Pfungstadt-Nordost“, 2. Änderung sowie zur teilbereichsbezogenen Änderung des rechtwirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Pfungstadt innerhalb des Geltungsbereiches des o.g. Bebauungsplanes in der Zeit vom

23. Juli 2022 bis einschließlich 24. August 2022

auf der offiziellen Internetseite der Stadt Pfungstadt unter dem Link https://www.pfungstadt.de/buergerservice/neues-aus-dem-rathaus/amtliche-bekanntmachungen/bauliches/ eingesehen werden kann sowie

bei der Stadt Pfungstadt,

Kirchstraße 12 - 14, 2:OG, Raum 210, Stadthaus I

64319 Pfungstadt

während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt wird.

Die Dienststunden der Stadtverwaltung sind:

Montag – Dienstag:           von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Mittwoch:                             geschlossen

Donnerstag:                         von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr

                                                 von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag:                                  von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die öffentliche Auslegung des vorgenannten Bebauungsplanentwurfes aus aktuellem Anlass in der Zeit der Corona-Pandemie unter Einhaltung der jeweils geltenden Abstands- und Hygieneregelungen stattfindet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass im Stadthaus der Stadt Pfungstadt eine Mundschutz-Pflicht gilt und, dass das Stadthaus nach Einsichtnahme der Entwurfsunterlagen wieder verlassen werden muss. Das Stadthaus ist für den allgemeinen Publikumsverkehr bis auf Weiteres nur eingeschränkt während der folgenden (regulären) Dienststunden zugänglich. Daher ist der öffentliche Zugang in das Foyer des Stadthauses durch die Sprechanlage am Haupteingang des Stadthauses sichergestellt. Es wird gebeten, sich über die Sprechanlage anzumelden, so dass der Zugang zum Stadthaus ermöglicht werden kann.

Eine Erläuterung der Entwurfsunterlagen kann nach telefonischer Terminvereinbarung während der o.g. regulären Dienststunden (s. untenstehende Telefonnummer) oder nach Terminvereinbarung über Telefon- oder Videoübertragung erfolgen.

Sollten Sie mit Blick auf die aktuelle Corona-Pandemie zu einer besonders zu schützenden Personengruppe mit einem höheren Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf gehören oder unter häuslicher Quarantäne stehen und über keinen Internet-Zugang verfügen, wenden Sie sich bitte für eine individuelle und situationsbedingte Unterstützung bei der Einsichtnahme telefonisch an das Bauamt der Stadt Pfungstadt (s. untenstehende Telefonnummer).

Es wird hiermit bekannt gemacht, dass sich die Öffentlichkeit im Rahmen der vorgenannten öffentlichen Auslegung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren kann. Eine Äußerung der Öffentlichkeit zur Planung ist innerhalb des oben genannten Auslegungszeitraumes schriftlich oder zur Niederschrift nach Terminvereinbarung bei der Stadt Pfungstadt, Kirchstraße 12 - 14 in 64319 Pfungstadt möglich. Es wird darauf hingewiesen, dass anstelle der Äußerung zur Niederschrift, elektronische Stellungnahmen auch via E-Mail an die untenstehende E-Mailadresse gerichtet werden können.

Ferner können telefonisch Anfragen gestellt und Anregungen sowie Stellungnahmen fernmündlich zu Protokoll oder schriftlich via E-Mail abgegeben werden unter folgenden Kontaktadressen:

Telefon:          06157 - 988 1186

E-Mail: Yanik.Pschorn@pfungstadt.de

Die Öffentlichkeit wird durch diese öffentliche Auslegung frühzeitig gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beteiligt. Die Öffentlichkeit kann sich im Rahmen der o. g. öffentlichen Auslegung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Eine Äußerung der Öffentlichkeit zur Planung ist innerhalb des oben genannten Auslegungszeitraumes schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Pfungstadt, Kirchstraße 12 - 14, im Foyer (Erdgeschoss) des Stadthauses in 64319 Pfungstadt möglich.

Die Stadt Pfungstadt hat die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4 b BauGB auf das Planungsbüro InfraPro Ingenieur GmbH & Co. KG in Lautertal übertragen. Das Büro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.

Pfungstadt, den 12.07.2022

Für den Magistrat der

Stadt Pfungstadt

Patrick Koch, Bürgermeister