Neues aus dem Rathaus

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Pfungstadt

Bauleitplanung der Stadt Pfungstadt Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gehrengasse / Max-Planck-Straße“ in der Gemarkung Hahn


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pfungstadt hat in ihrer Sitzung am 04.04.2022 zur Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gehrengasse / Max-Planck-Straße“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Der räumliche Geltungsbereich des o.g. Bebauungsplanes betrifft die Grundstücke mit der amtlichen Katasterbezeichnung Gemarkung Hahn, Flur 7, Nrn. 122/4 (gänzlich) sowie jeweils teilweise Nrn. 35/1, 36, 38, 39, 121/13. Der Umgriff des räumlichen Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gehrengasse / Max-Planck-Straße“ ist in nachstehender Abbildung gekennzeichnet; die Plandarstellung wird hiermit Bestandteil dieser Bekanntmachung.

Aufgrund der gegebenen Anwendungsvoraussetzungen soll das vorliegende Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren gemäß
§ 13 BauGB durchgeführt werden. Dies wird hiermit bekannt gemacht.

Die Öffentlichkeit wird durch diese öffentliche Auslegung der Entwurfsplanung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beteiligt. Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie von einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, einem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe, welche umweltrelevanten Informationen verfügbar sind und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Zugleich wird bekannt gemacht, dass der Ausschuss Stadtplanung, Bauen und Immobilienmanagement der Stadt Pfungstadt in seiner Sitzung am 28.06.2022 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gehrengasse / Max-Planck-Straße“, bestehend aus der Planzeichnung, dem Textteil zum Bebauungsplan, der dazugehörigen Begründung und einer Bestandskarte, als Entwurf zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der förmlichen Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, jeweils in Verbindung mit § 13 beschlossen hat.

Es wird hiermit bekannt gegeben, dass der Entwurf zum o.g. Bebauungsplan, bestehend aus den o.g. Bestandteilen in der Zeit vom

23. Juli 2022 bis einschließlich 24. August 2022

auf der offiziellen Internetseite der Stadt Pfungstadt unter dem Link

https://www.pfungstadt.de/buergerservice/neues-aus-dem-rathaus/amtliche-bekanntmachungen/bauliches/ eingesehen werden kann sowie

bei der Stadt Pfungstadt,

Kirchstraße 12 - 14, 2:OG, Raum 210, Stadthaus I

64319 Pfungstadt

während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt wird.

Die Dienststunden der Stadtverwaltung sind:

Montag – Dienstag:                von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Mittwoch:                                 geschlossen

Donnerstag:                             von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr

                                                     von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag:                                      von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr

 

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die öffentliche Auslegung des vorgenannten Bebauungsplanentwurfes aus aktuellem Anlass in der Zeit der Corona-Pandemie unter Einhaltung der jeweils geltenden Abstands- und Hygieneregelungen stattfindet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass im Stadthaus der Stadt Pfungstadt eine Mundschutz-Pflicht gilt und, dass das Stadthaus nach Einsichtnahme der Entwurfsunterlagen wieder verlassen werden muss. Das Stadthaus ist für den allgemeinen Publikumsverkehr bis auf Weiteres nur eingeschränkt während der folgenden (regulären) Dienststunden zugänglich. Daher ist der öffentliche Zugang in das Foyer des Stadthauses durch die Sprechanlage am Haupteingang des Stadthauses sichergestellt. Es wird gebeten, sich über die Sprechanlage anzumelden, so dass der Zugang zum Stadthaus ermöglicht werden kann.

Eine Erläuterung der Entwurfsunterlagen kann nach telefonischer Terminvereinbarung während der o.g. regulären Dienststunden (s. untenstehende Telefonnummer) oder nach Terminvereinbarung über Telefon- oder Videoübertragung erfolgen.

Sollten Sie mit Blick auf die aktuelle Corona-Pandemie zu einer besonders zu schützenden Personengruppe mit einem höheren Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf gehören oder unter häuslicher Quarantäne stehen und über keinen Internet-Zugang verfügen, wenden Sie sich bitte für eine individuelle und situationsbedingte Unterstützung bei der Einsichtnahme telefonisch an das Bauamt der Stadt Pfungstadt (s. untenstehende Telefonnummer).

Es wird hiermit bekannt gemacht, dass sich die Öffentlichkeit im Rahmen der vorgenannten öffentlichen Auslegung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren kann. Eine Äußerung der Öffentlichkeit zur Planung ist innerhalb des oben genannten Auslegungszeitraumes schriftlich oder zur Niederschrift nach Terminvereinbarung bei der Stadt Pfungstadt, Kirchstraße 12 - 14 in 64319 Pfungstadt möglich. Es wird darauf hingewiesen, dass anstelle der Äußerung zur Niederschrift, elektronische Stellungnahmen auch via E-Mail an die untenstehende E-Mailadresse gerichtet werden können.

Ferner können telefonisch Anfragen gestellt und Anregungen sowie Stellungnahmen fernmündlich zu Protokoll oder schriftlich via E-Mail abgegeben werden unter folgenden Kontaktadressen:

Telefon:           06157 - 988 1186

E-Mail: Yanik.Pschorn@pfungstadt.de

Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben wurden, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. ausdrücklich zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.

Die Stadt Pfungstadt hat die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4 b BauGB auf das Planungsbüro InfraPro Ingenieur GmbH & Co. KG in Lautertal übertragen. Das Büro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.

Pfungstadt, den 12.07.2022

 

Für den Magistrat der

Stadt Pfungstadt

 

Patrick Koch, Bürgermeister