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Amtliche Bekanntmachung
Bauleitplanung der Stadt Pfungstadt Bebauungsplan Nr. 44 „Tierheim und Tierzuchtanlage“ - 1. Änderung mit teilbereichsbezogener Änderung des Flächennutzungsplans in der Gemarkung Pfungstadt
Der Ausschuss Stadtplanung, Bauen und Immobilienmanagement der Stadt Pfungstadt hat in seiner Sitzung am 05.11.2024 den Entwurfs- und Offenlagebeschluss zu dem Bebauungsplan Nr. 44 „Tierheim und Tierzuchtanlage“ - 1. Änderung mit teilbereichsbezogener Änderung des Flächennutzungsplans gefasst.
Mit der Bauleitplanung soll das Vereinsgelände eines Hundevereins planungsrechtlich dauerhaft gesichert und durch entsprechende Festsetzungen eines Sondergebietes die Nutzungsarten sowie durch weitere Festsetzungen (z.B. zum Maß der baulichen Nutzung, Grünordnung) die Einbindung der bestehenden und zukünftigen Vorhaben in die Landschaft gesichert werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans mit einer Fläche von 0,49 ha umfasst die Flurstücke 97 und 98 sowie 159/3 (teilweise) in der Flur 30, Gemarkung Pfungstadt (siehe Anlage).
Der Geltungsbereich der FNP-Änderung umfasst nur die Flurstücke 97 und 98.
Es wird hiermit bekannt gemacht, dass der Inhalt dieser Bekanntmachung, der Entwurf des Bebauungsplans und der teilbereichsbezogenen Änderung des Flächennutzungsplans bestehend aus Planzeichnung, Textfestsetzungen, Begründung, Umweltbericht, Fachgutachten, sowie die bereits vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen
vom 25.11.2024 bis einschließlich 03.01.2025
auf der Homepage der Stadt Pfungstadt unter https://www.pfungstadt.de/buergerservice/neues-aus-dem-rathaus/amtliche-bekanntmachungen/bauliches sowie unter dem Link https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/p-r veröffentlicht werden.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird bekanntgemacht, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind:
1. Umweltbericht mit
- Darstellung und Berücksichtigung der in Fachgesetzen und -plänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes
- Festlegung von Umfang und Detaillierungsgrade der Umweltprüfung
- Bestandsaufnahme der von der Planung voraussichtlich erheblich betroffenen Umweltbelange (Schutzgebiete,
Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaftsbild)
- Prüfung und Bewertung der voraussichtlichen umweltrelevanten Auswirkungen auf die betroffenen Schutzgüter
2. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit Untersuchung und Bewertung der Tiergruppen Fledermäuse, Vögel und Reptilien, sowie Festlegung von Artenschutzmaßnahmen
3. Umweltbezogene Stellungnahmen zu folgenden Themen:
- Kampfmittel
- Wasserschutzgebiet
- Versickerung von Niederschlagswasser
- Artenschutz (Fledermäuse, Reptilien, Lichtverschmutzung, Nistmöglichkeiten)
- Erhaltung von Gehölzen
- Abwasserentsorgung.
Es wird darauf hingewiesen,
- dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
- dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg
(z.B. schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden können,
- dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan
unberücksichtigt bleiben können,
- dass die Planunterlagen in Papierform im Stadthaus I der Stadt Pfungstadt in der Kirchstraße 12 - 14, 2. OG,
Bauamt Zimmer 207, während folgender Dienststunden
Montag, Dienstag: von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag: von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr
nur nach Terminvereinbarung zur Einsichtnahme ausliegen.
Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB können Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Pfungstadt, den 22.11.2024
Für den Magistrat der Stadt Pfungstadt
Patrick Koch
Bürgermeister