Neues aus dem Rathaus

Amtliche Bekanntmachung

Bauleitplanung der Stadt Pfungstadt Bebauungsplan Nr. 44 „Tierheim und Tierzuchtanlage“ - 1. Änderung mit Änderung des Flächennutzungsplans in der Gemarkung Pfungstadt


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pfungstadt hat in ihrer Sitzung am 08.07.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 44 „Tierheim und Tierzuchtanlage“ - 1. Änderung mit teilbereichsbezogener Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

In gleicher Sitzung wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Mit der Bauleitplanung soll das Vereinsgelände eines Hundevereins planungsrechtlich dauerhaft gesichert und durch entsprechende Festsetzungen eines Sondergebietes die Nutzungsarten sowie durch weitere Festsetzungen (z.B. zum Maß der baulichen Nutzung, Grünordnung) die Einbindung der bestehenden und zukünftigen Vorhaben in die Landschaft gesichert werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans mit einer Fläche von 0,49 ha umfasst die Flurstücke 97 und 98 sowie 159/3 (teilweise) in der Flur 30, Gemarkung Pfungstadt.

Der Geltungsbereich der FNP-Änderung umfasst nur die Flurstücke 97 und 98 (siehe folgende Abbildung, ohne Maßstab).

Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB liegen die Vorentwurfsunterlagen in der Zeit vom

Montag, den 22.07.2024 bis einschl. Freitag, den 23.08.2024

im Stadthaus I der Stadt Pfungstadt in der Kirchstraße 12 - 14, 2. OG, Bauamt Zimmer 210, während folgender Dienststunden

Montag, Dienstag: von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Donnerstag: von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag: von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr

nur nach Terminvereinbarung zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Zusätzlich sind die Planungsunterlagen in dem o. g. Zeitraum im Internet auf der Homepage der Stadt Pfungstadt unter www.pfungstadt.de/buergerservice/ neues-aus-dem-rathaus/ amtliche-bekanntmachungen/bauliches/ abrufbar.

Die Öffentlichkeit kann sich in diesem Zeitraum über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten.

Innerhalb der Frist können Stellungnahmen zur Planung schriftlich, elektronisch per Mail oder zur Niederschrift abgegeben werden.

 

Pfungstadt, den 19.07.2024

Für den Magistrat der Stadt Pfungstadt,

Patrick Koch (Bürgermeister)