Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Als Stadt Pfungstadt sind wir im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Angebot www.pfungstadt.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde erstmals erstellt am:                                                               13.10.2023

Diese Erklärung wurde zuletzt überprüft am:                                                               13.10.2023

Als Methodik der Prüfung wurde angewandt:                                                            Selbstbewertung

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Barrierefreiheit des Webauftritts der Stadt Pfungstadt unter www.pfungstadt.de wurde in einem Selbsttest auf Grundlage der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung

2.0 sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) geprüft unter Berücksichtigung der Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1.

Unvereinbarkeit mit der HVBIT

Die Webseite unter www.pfungstadt.de ist teilweise vereinbar mit der HVBIT. Sie erfüllt zum Teil die Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) als auch die Kriterien der Stufe AA der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)

2.1. Diese Website ist somit wegen der folgenden Unvereinbarkeiten mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 teilweise vereinbar. Die nicht barrierefreien Inhalte sind nachstehend aufgelistet.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit §3 Absatz 1 der HVBIT und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • PDF-Dateien sind noch nicht vollständig in einem barrierefreien Format abrufbar
  • Nicht für alle verlinkten Bilder sind zugängliche Namen verfügbar
  • Auf manchen Seiten gibt es Sprünge in der Überschriften-Reihenfolge
  • Nicht alle Links haben einen passenden Linktext hinterlegt
  • Manche Eltern-Elemente haben kein erforderliches Kind-Element
  • An manchen Stellen fehlen erforderliche Eltern-Elemente
  • Nicht alle Links sind vom umgebenen Text klar unterscheidbar
  • Kontraste im nativen Modus sind nicht an allen Stellen ausreichend

Nicht-barrierefreie Inhalte stellen wir Ihnen auf Anfrage in einem barrierefreien Format zur Verfügung, beispielsweise für PDF-Dokumente.

Es wird sich stets seitens der Verantwortlichen darum bemüht schnellst möglich alle Barrieren innerhalb des Webangebots zu erkennen und beheben bzw. barrierefreie Alternativen bereitzustellen.

Unverhältnismäßige Belastung

Kein Anwendungsfall.

Kein Anwendungsfall

Es liegen keine Inhalte vor, die nicht in den Anwendungsbereich des §3 Absatz 1 HVBIT fallen.

Barriere melden: Rückmeldung zur Barrierefreiheit und Kontaktdaten

Zuständig für Ihre Anfragen und für die Barrierefreiheit auf der Website der Stadt Pfungstadt ist:

Magistrat der Stadt Pfungstadt

Kirchstraße 12-14

64319 Pfungstadt 

06157 988-0

06157 988-1300

info@pfungstadt.de

Melden Sie sich bei uns, wenn

  • Sie Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten bemerkt haben.
  • Sie Inhalte in einem barrierefreien Format benötigen, PDF-Dokumente.
  • Sie Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte benötigen.
  • Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit haben.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten Landesbeauftragte für barrierefreie IT

Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle

Neuen Bäue 2

35390 Gießen

Telefon: +49 641 303 - 2901

E-Mail: ueberwachung-lbit@rpgi.hessen.de